Das femoroacetabuläre Impingement des Hüftgelenkes

 

  

 

Impingement bedeutet Einklemmung. Beim femoroacetabulären Impingment kommt es entweder durch eine verminderte Taillierung am Übergang vom Schenkelhals zum Hüftkopf zum Einklemmen des zur Pfanne nicht optimal kongruenten Kopf- Hals Überganges in die Pfanne mit einer allmählichen Laesion im Bereich des anterior superioren Pfannenrandes mit Abriss des Knorpels vom Labrum und vom darunter liegenden subchondralen Knochen (CAM- Typ, pistol grip Deformity) oder durch eine vermehrte Pfanneneinfassung des Hüftkopfes zu einem Anstehen des Schenkelhalses am Pfannenrand, so dass das Labrum repetitiv gequetscht wird, was zur zunehmenden Degeneration und Berstung dses Labrums führt mit Labrumverknöcherung, welche das Problem verstärkt. Durch das Anschlagen am vorderen Pfannenrand wird der4 der Hüftkopf aus der Pfanne herausgehebelt und setzt den  Knorpel im hinteren unteren Pfannenbereich Scherkräften aus, welche den Knorpel schädigen. (Pincer-Typ, wie Kneifzange). Auslöser sind häufig langdauernde Flexionsstellungen der Hüfte (andauerndes tiefes Sitzen) und Rotationsbewegungen, wie sie bei stop and go und Kontaktsportarten auftreten, wie zum Beispiel Fussball, Handball, Eishockey, bei Frauen Aerobic, Jazztanz und Ähnliches. Typische Beschwerden sind der tiefe Leistenschmerz,  welöcher mit einem Klammergriff am lateralen Leistenbereich angezeigt wird. Klinisch ist der Impingmenttest positiv, Schmerz bei Flexion, Innenrotation und Abduktion mit stark verminderter Innenrotationsfähigkeit in 90 Grad Hüftflexion. Zur Abklärung sind in der Regel nebst normalen Röntgenbildern (Beckenübersichtsbilds, eventuell zweite Ebene nach Dunn oder Lauenstein) auch eine Weiterabklärung mittels Arthro MRI notwendig.

Die Behandlung des FAI kann grundsätzlich konservativ oder operativ erfolgen. Ist das Ausmass der Fehlform noch relativ gering kann die Reduktion der sportlichen Aktivität die Beschwerden beheben und das und dfie Weiterentwicklung der Gelenkschädigung verlangsamen. Je mehr die Beschwerden die typische FAI Symptomatik verlassen und der morgendliche Anlaufschmerz, sowie Schmerzen nach längerem Gehen in den Vordergrund kommen ist ein erhebliches Ausmass der Gelenkschädigung vorhanden und bei fortgeschrittenem Alter ein konservatives Vorgehen empfehlenswert. Auf der anderen Seite kann bei ausgeprägter Fehlform, jüngeren Patienten mit nur geringer sportlicher Belastung, die bereits zu Problemen führt, davon ausgegangen werden dass die Anpassung der Lebensweise nicht genügt um das Problem zu lösen, so dass in diesen Fällen ein chirurgisches Vorgehen zur Diskussion steht. Hier gibt es verschiedene Methoden: die chirurgische Hüftluxation bei komplexyen Deformitäten, bei denen die Hüfte kurzfristig ausgerenkt wird zur Behandlung der Taiullierungsdstörung oft mit Trimmen des Pfannenrandes, Ablösen oder Refixieren des Labrums, eventuell auch in Kombination mit Umstellungsosteotomien am proximalen Femur. Bei ausgeprägter acetabulärer Retroversion mit cross over und posterior wall sign kann eine periacetabuläre Beckenosteotomie mit ventraler Arthrotomie durchgeführt werden, bei femoraler Torsion von weniger als 0 Grad eine subtrochantäre Rotationsosteotomie. Bei einer im Vordergrund stehenden Taillierungsstörung mit positiven cross over sign bei negativem posterior wall sign und Labrumriss steht aktuell zunehmen die Hüftarthroskopie im Vordergrund, also die relativ schonende, eigentlich minimal invasive Hüftspiegelung.

Die operative Behandlung des FAI sollte nur durch entsprechend in diesen Verfahren erfahrene Spezialisten durchgeführt werden. Sollten die Abklärungen ergeben, dass ein Patient/in ein ausgeprägtes FAI hat, bei welchem ein operatives Verfahren diskutiert werden kann, wird Dr. Maurer die entsprechenden Patienten den entsprechenden Spezialisten auf ihre Spezialsprechstunde überweisen, durch die dann ein allfälliges aktives Vorgehen diskutiert und in die Wege geleitet werden kann.

Anzumerken ist noch, dass in der SCHWEIZER ARMEE ein FAI bei Stellungspflichtigen/Rekruten gemäss den geltenden Richtlinien der sog. Nosologia militaris ein zwingender Grund für eine Militärdienstuntauglichkeit darstellt. Nur in seltenen Fällen, bei geringem Ausmass und erfolgreich operiertem FAI kann eine militärische Spezialinstanz, dies sog. Zentrale Untersuchungskommission in Bern (bei der Dr. Maurer ebenfalls tätig ist), betroffene junge Männer ausnahmsweise einmal trotzdem als militärdiensttauglich beurteilen.

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