Herzlich willkommen

Orthopädisch chirurgische Praxis

Dr. med. Heinz Beat Maurer

Schwamendingenstrasse 5

8050 Zürich Oerlikon
Telefon 044 310 39 29

Fax 044 310 39 28

 

Die Praxis ist geschlossen.

 

Fragenforum

Hier werden die häufigsten an Dr. H. B. Maurer gestellten Fragen dargestellt und beantwortet! (Die Fragen können dabei mündlich, per Fax oder auch per EMAIL gestellt worden sein. Selbstverständlich wird nur eine Auswahl der wichtigsten Fragen dargestellt)

Frage: Ich, W, 74 jährig leide seit Jahren mit meinen Füssen wegen Hallux und Hammerzehen.

Der Vorsprung am grossen Zehen ist dabei grösser geworden, zunehmend auch gerötet und schmerzhaft, so dass er immer mehr stört. Eine Bekannte (34 jährig) hat sich nun den Hallux operieren lassen, muss allerdings gut 2 Monate an Stöcken gehen. Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit als eine Operation?

Antwort: Es gibt die Möglichkeit der Verbesserung des Spreizfusses durch eine gute, im Vorfuss das Fussquergewölbe remodellierende Einlage. Allerdings kann so die Situation nur verbessert und nicht gelöst werden. Eine Lösung der Situation ist tatsächlich nur durch eine Operation möglich. Dabei hängt die Nachbehandlung und auch die Zeit einer Stockentlastung direkt von Wahl des operativen Verfahrens ab. Das Alter spricht dabei keinesfalls gegen eine Operation, muss hingegen unbedingt bei der Wahl des Verfahrens mitberücksichtigt werden. Je nach Absprache mit dem Patienten kann durchaus auch einmal ein relativ unkomplizierrtes Verfahren gewählt werden, welches zwar keine vollständige Korrektur ermöglicht, dabei jedoch ebenfalls die Hauptsymptome korrigiert, unter relativ einfacher unkomplizierter Nachbehandlung und nicht allzu langer Stockentlastung (2-3 Wo, rsp. bis zur Wundheilung).

Die Korrektur eines Hammerzehens ist hingegen eigentlich unkompliziert, kann bei einzelnen Zehen sogar ambulant und in Lokalanästhesie durchgeführt werden; meist wird bei Hammerzehen das Zehenmittelgelenk reseziert, nur selten ist auch eine andersartige Korrektur möglich.

 

Frage: Ich, m, 84, kann seit etwa 1½ Jahren immer schlechter gehen. Mein Hausarzt hat bereits vor Jahren eine Arthrose des Hüftgelenkes festgestellt und erklärt, dass ich ein Kandidat für ein künstliches Gelenk sei. Da ich glaube, dass dies in meinem Alter sowieso nicht mehr in Frage kommt möchte ich wissen was sonst getan werden kann. Mittlerweile habe ich trotz der Schmerzmittel auch Beschwerden in der Nacht.

Antwort: Das Alter spricht keinesfalls gegen das Einsetzen eines künstlichen Gelenkes, weder beim Hüft noch beim Kniegelenk. Vielmehr wurden die künstlichen Gelenke ja für die älteren Patienten entwickelt , bei denen im Laufe ihres Lebens dass eigene Gelenk übermässig abgenutzt worden ist. Das Alter kann höchstens betreffend allgemeinem Operationsrisiko ins Gewicht fallen, mit den heutigen schonenden Verfahren ist dies jedoch meist durch den Narkosearzt gut zu kompensieren, durch Wahl des geeigneten Anästhesieverfahrens. Dabei ist sowohl die Operation eines künstlichen Hüft- wie auch Kniegelenkes ohne weiteres in einer Teilnarkose (Lumbalanästhesie, Peridural-, Spinalanästhesie möglich; Rückenanästhesie mit Einschlafen beider unteren Extremitäten). Im Zweifelsfällen kann durch uns eine genauere Abklärung der Operabilität erfolgen durch Zuweisung zu entsprechenden Spezialisten, zudem ist auch durch die Anästhesiesprechstunde unseres Belegspitals ( Dr. H.B.Maurer Spital Sanitas Kilchberg) bereits vorgängig eine genauere Abklärung/Absprache betreffend Anästhesie möglich.

Durch ein künstliches Gelenk sollte ein beschwerdefreies Gehen ohne Stöcke ohne weiteres wieder möglich werden; eine genaue Beratung über Möglichkeiten und Risiken , sowie auch Wahl der möglichen Verfahren sowohl betreffend Anästhesie wie Operation, nebst Information über die Nachbehandlung erfolgt bei uns in der Regel nach Abklärung der Grundsituation anlässlich einer Nachkonsultation, nach Möglichkeit und Wunsch des Patienten auch zusammen mit dem Partner oder Familienangehörigen, damit für alle die Situation genügend erläutert und erklärt werden kann. Eine Operation kann auch in höherem Alter durchaus Sinn machen um allfällige magenreizende hochdosierte Schmerzmittel nicht mehr regelmässig einnehmen zu müssen oder um sich die Selbstständigkeit noch erhalten zu können, wenn man zum Beispiel ohne Operation zunehmend pflegebedürftig wird, weil man zum Beispiel wegen zunehmender Gehunfähigkeit sich selbst nicht mehr versorgen kann.

 

Frage: Ich, m, 38 jährig, bin beruflich momentan stark engagiert. Nach einem Sportunfall vor ca. ¾ Jahren habe ich persistierend leichte Knieschmerzen, kann teilweise das Bein auch vorübergehend nicht mehr voll bewegen. Mein HA vermutet eine Meniskuslaesion. Ich kann aber momentan keinesfalls länger am Arbeitsort ausfallen. Meine Arbeit besteht jedoch teilweise aus Büroarbeit. Was raten Sie mir? Wie lange falle ich aus bei einer Meniskusoperation?

 Antwort: Meniskuseingriffe werden heutzutage fast ausschliesslich arthroskopisch, also minimal invasiv durch eine Gelenkspiegelung durchgeführt. Der Eingriff selbst ist unkompliziert und dauert je nach Fall zwischen ½ und 1 Stunde, wird am besten kurzstationär, d.h. mit Übernachtung und Entlassung am nächsten Tag oder auch ambulant durchgeführt. Bis zur Wundheilung und Fadenentfernung ist noch etwas Vorsicht walten zu lassen, je nach Patient werden nach dem Eingriff noch Stöcke zur Entlastung verwendet für 3-5-7 Tage, in Abhängigkeit von der postop. Schwellung, sowie der Beschwerden. Die Arbeit sollte je nach Belastung durch den Arbeitsplatz relativ rasch wiederaufgenommen werden können; für rel. leichte Tätigkeiten, welche nicht schwer kniebelastend sind  (zum Beispiel Bürotätigkeiten) sollte nach 2-3 Wo problemlos wieder gearbeitet werden können, je nach Arbeitsplatz unter Umständen schon wiederbeginnend nach einigen Tagen zumindest im Sinne einer Teilarbeitsfähigkeit, indem an einem sitzenden Arbeitsplatz ja auch das Bein durchaus zwischenzeitlich noch etwas hochgelagert werden kann.

Für stärker kniebelastende Tätigkeiten zum Beispiel auf dem Bau kann es unter Umständen etwas länger dauern bis nach einer Teilmeniskektomie das Gelenk wieder voll belastet werden kann, zumindest ein Wiederbeginnen unter einer Teilarbeitsfähigkeit, für anfänglich nicht allzu stark kniebelastende Tätigkeiten sollte jedoch meist ebenfalls nach 2-3 Wo bereits wieder möglich sein. Selbstverständlich bestehen dabei individuelle Unterschiede, die oben erwähnten Fristen sind als Richtlinien zu verstehen. Sollten während einer Kniespiegelung weitere Schäden erkannt und unter Umständen auch saniert worden sein, dauert es selbstverständlich entsprechend länger bis zur erfolgten Wiedereingliederung.

 

Frage: Ich, m, 48 jährig, bin mit einer auswärtigen Behandlung nicht einverstanden und möchte deshalb ein Gutachten erstellen lassen. Ist dies bei Ihnen möglich?

Antwort: Grundsätzlich ist bei uns das Einholen einer Zweitmeinung durchaus möglich. Auch Gutachten werden bei uns erstellt, jedoch nur im Auftrag von Versicherungen / KK. Parteigutachten werden grundsätzlich abgelehnt, da diese auch rechtlich von fragwürdigem Nutzen sind.

Ist ein Patient jedoch der Meinung, dass seine Situation begutachtet werden müsste, kann bei uns eine Zweitmeinung erfolgen und bei positiver Beurteilung unsererseits der zuständigen Versicherung mitgeteilt werden , dass es auch aus unserer Sicht sinnvoll ist eine entsprechende  Begutachtung in die Wege zu leiten.

 

Frage: Ich, w, 72 jährig bin seit 3 Jahren nur noch allgemein versichert. Können Sie mich trotzdem operieren?

Antwort: Durch Dr. H.B.Maurer können sämtliche Versicherungsklassen behandelt und auch operiert werden.

Da vor allem bei teuren orthopädischen Eingriffen, zum Beispiel künstlichen Gelenken bei ALLGEMEIN versicherten Patienten für das Spital jedoch keine volle Kostendeckung besteht, das Spital also einen Verlust erleidet, kann es passieren, dass ein allgemein versicherter Patient auf eine Warteliste kommt, bis eine Operation möglich ist, damit für das Spital ein ausgewogenes Verhältnis besteht von zusatzversicherten zu allgemeinversicherten Patienten. Dies gilt jedoch nur für künstliche Gelenke.

Bei zusatzversicherten (P1/P2) Patienten ist dies unproblematisch, hier ist ein Spitaleintritt möglich je nach Platzangebot.

An unserem Belegspital (Dr.H.B.Maurer: Klinik Sanitas Kilchberg) besteht als besonderes Angebot die Möglichkeit sich wenn man Allgemein versichert ist, für die Dauer des Aufenthaltes einen Confort- Zusatz zu erkaufen. Man geniesst dadurch für die Dauer des Aufenthaltes alle Vorteile des Zusatzversicherten (Zimmer, Essen, Besuchszeiten...)und kann so auch den Spitaleintritt beschleunigen, da Patienten, welche einen Confortzusatz bezahlen ebenfalls nicht auf eine Warteliste gesetzt werden.

Dies kann im Übrigen auch sinnvoll sein, wenn ein Einzel oder Zweierzimmer gewünscht wird, in dem man sich postoperativ besser und ungestört einrichten möchte, zum Beispiel mit dem eigenen tragbaren Computer, um bereits wieder teilweise am PC arbeitstätig zu sein.

Falls Sie sich für diese Möglichkeit eines selbst zu bezahlernden Confort-Zusatzes interessieren teilen Sie dies bitte uns mit, da wir dann via Spital eine entsprechende Kostenaufstellung im Sinne eines Vorschlages ausarbeiten lassen können.

Wird bei Ihnen als Allgemeinversichertem ein operatives Vorgehen  im Sinne eines künstlichen Gelenkes notwendig, kann anlässlich der Operationsplanung abgeklärt werden, ob eine Warteliste existiert und ab wann ein Eingriff möglich wäre.

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